Die ordentliche Mitgliedschaft des Verbandes kann jedes Mitglied der PGA of Germany e.V. erwerben, das den Schwerpunkt seiner Berufsausübung im Bundesland Nordrhein-Westfalen hat. Die zusätzliche Mitgliedschaft in einem anderen Landesverband ist ebenso möglich wie die freiwillige Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen; die freiwillige Mitgliedschaft in einem Landesverband befreit jedoch nicht von der Pflicht zur Mitgliedschaft im Landesverband des Arbeitsplatzes. Bei überwiegend als Golflehrern (Teaching Pro) tätigen Mitgliedern gilt als Ort der Berufsausübung, der Golfclub bzw. die Golfanlage, auf der es den Großteil seiner Einnahmen erzielt als Referenz. Bei Mitgliedern, die vorwiegend als Turnierspieler (Playing Pro) beruflich tätig sind, ist der Ort des Golfclubs bzw. der Golfanlage entscheidend, für den das Mitglied gemeldet ist. Fehlt ein derartiger Ort, so ist nachrangig der Ort des Wohnsitzes ausschlaggebend.
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